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Der Theorieunterricht gliedert sich in einen allgemeinen Teil und einen klassenspezifischen Teil.
Der allgemeine Teil (Grundstoff) beträgt mindestens 12 Doppelstunden (à 90 Minuten). Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens sechs Doppelstunden.
Der klassenspezifische Zusatzstoff in der Klasse B beträgt zwei Doppelstunden.
Die Theorieprüfung kann absolviert werden, sobald der Grundstoff und die klassenspezifischen Unterrichtseinheiten absolviert wurden. Die Theorieprüfung setzt sich aus 20 allgemeinen und 10 klassenspezifischen Fragen zusammen
Die Theorie und Praxis können parallel absolviert werden.
In den Übungsstunden lernen Sie ein sicherer, verantwortungsvoller und umweltbewusster Verkehrsteilnehmer zu werden.
Während den Sonderfahrten lernen Sie Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen. Die Sonderfahrten setzen sich zusammen aus fünf Überlandfahrten, vier Autobahnfahrten und drei Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Die fahrpraktische Prüfung kann angetreten werden, sobald eine bestandene Theorieprüfung vorliegt. Des weiteren müssen mindestens zehn Übungsstunden und 12 Sonderfahrten zum Zeitpunkt der Prüfung absolviert worden sein. Regulär sind 55 Minuten für die Fahrpraktische Prüfung vorgesehen.
