Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
• mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg
• mit Anhänger über 750 kg, wenn die Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Eingeschlossene Klassen: AM, L
B mit Schlüsselzahl 197:
• mindestens 10 Fahrstunden in einem Schaltwagen à 45 min.
• 15 min. Testfahrt mit dem Fahrlehrer, um Schaltkompetenz zu bestätigen
• Übrigen Fahrstunden in einem Kfz mit Automatikgetriebe
• praktische Fahrprüfung in einem Kfz mit Automatikgetriebe
• nach bestandener Prüfung darf man sowohl Kfz mit Schaltgetriebe als auch Automatikgetriebe fahren
Eingeschlossene Klassen: AM, L
B mit Schlüsselzahl 78:
• Berechtigung zum Führen von Kfz ausschließlich mit Automatikgetriebe
• alle Fahrstunden in einem Kfz mit Automatikgetriebe
• praktische Fahrprüfung in einem Kfz mit Automatikgetriebe
Eingeschlossene Klassen: AM, L
Erweiterung der Klasse B, die das Fahren von Leichtkrafträdern erlaubt, ohne den A1-Führerschein machen zu müssen.
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz des Klasse B Führerschein seit mindestens 5 Jahren
Theorieunterricht: 4 mal 90 Minuten
Praxisunterricht: 5 mal 90 Minuten
Es ist keine Fahrprüfung erforderlich
Anhänger
Ist eine Erweiterung der Klasse B
Erlaubt Fahrzeugkombinationen über 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse
Hier ist eine Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV erforderlich
Ist eine Erweiterung der Klasse B:
Erlaubt Fahrzeugkombinationen über 3.500 kg bis 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt
Es ist keine Fahrprüfung erforderlich, aber eine besondere Schulung.
